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Studienordnung


balken Studienordnung

1. Das Teilnehmerverhältnis zwischen der DDA Deutsche Dialogmarketing Akademie GmbH, im folgenden DDA genannt, und Teilnehmern an Lehrveranstaltungen der DDA kommt durch Abschluss eines schriftlichen Vertrages, „Antrag”, zustande und wird mit der Zulassung durch die DDA wirksam. Die nach¬folgende Studienordnung ist Bestandteil dieses Vertrages.

2. Ziel der DDA ist es, den Teilnehmern die in dem jeweiligen Lehrgangsangebot genannten Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.

3. Der Ort der Lehrveranstaltungen wird rechtzeitig vor Studienbeginn bekannt gegeben. Der konkrete Plan der Lehrveranstaltungen wird jedem Teilnehmer ausgehändigt. Aus organisatorischen und räumlichen Gründen bleibt es der DDA vorbehalten, Abweichungen vom jeweiligen Semesterplan vorzunehmen. Lehrveranstaltungen können bei ungenügender Beteiligung oder bei Vorliegen höherer Gewalt zusammengelegt, ver¬schoben oder abgesagt werden. Für abgesagte Veranstaltungen erfolgt ein Zusatzangebot als Ersatz.

4. Der Teilnehmer an den Lehrveranstaltungen der DDA verpflichtet sich zur Zahlung des in der jeweils gültigen Gebührenordnung festgesetzten Entgelts. Dies betrifft insbesondere Einschreibgebühren, Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus sind alle über den normalen Studien- und Prüfungsgang hinausgehende Leistungen der Akademie wie Exkursionen, besondere Seminare sowie die Wiederholung von Lehr- und Prüfungsveranstaltungen gesondert entgeltpflichtig.

5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, an allen im Semesterplan angekündigten Lehrveranstaltungen, gleich welcher Art, regelmäßig teilzunehmen (Präsenzpflicht). Die Anwesenheit bei den Lehrveranstaltungen wird durch eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers in der Anwesenheitsliste festgestellt. Vorgenommene Eintragungen für den nächsten Tag oder die nächste Lehrveranstaltung sind nicht zulässig und gelten als Verstoß gegen die Studienordnung. Das Fernbleiben von den Lehrveranstaltungen ist unverzüglich dem Sekretariat (Tel.: 02129 – 94 82 40; Fax: 02129 – 94 82 39; E-Mail: [email protected] mitzuteilen. Bei mehr als zwei versäumten Unterrichtstagen ist eine schriftliche Begründung an die Akademie erforderlich, bei Krankheit ein ärztliches Attest.

6. Der Teilnehmer überträgt der DDA das aus¬schließliche Nutzungsrecht an allen, während des Studiums angefertigten praktischen Arbeiten (z.B. Projektgruppe, Diplomarbeit etc.). Eine Nutzung durch den Teilnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Akademieleitung. Das Urheberpersönlichkeitsrecht bleibt davon unberührt.

7. Der Teilnehmer kann das Teilnehmerverhältnis durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Akademieleitung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung lösen. Bei spä¬ter eintreffenden Stornierungen besteht kein Anspruch auf Erlass der Einschreibe- bzw. Studiengebühren. Die Akademieleitung ist nach Anhörung eines Fachdozenten berechtigt, den Teilnehmer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Studienordnung von der weiteren Teilnahme an Lehrveranstaltungen auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erlass fällig gewordener Entgelte.

8. Der Teilnehmer ist gehalten, die jeweilige Hausordnung zu beachten. Verstöße können zum Ausschluss vom Studium führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erlass bereits fällig gewordener Zahlungen.

9. Jeder Teilnehmer erhält eine Ausfertigung dieser Studienordnung.

Stand: April 2006

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